EINKAUFSBEDINGUNGEN

  1. ALLGEMEINES

    1.1 Für jede Bestellung oder Auftragsdokument (im Folgenden "Bestellung" oder "Auftrag") von Cables de Comunicaciones Zaragoza, SL (im Folgenden "Cablescom") an eine natürliche oder juristische Person, die sich verpflichtet, eine Sache zu liefern oder eine Dienstleistung zu erbringen (im Folgenden "Lieferant"), gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die einen integrierenden Bestandteil der Bestellung darstellen;

    1.2 Im Falle von besonderen Bedingungen, die in der Bestellung festgelegt sind und den Allgemeinen Einkaufsbedingungen widersprechen, haben diese Vorrang vor diesen.
     

  2. BESTELLUNGEN

    2.1 Cablescom wird dem Lieferanten die Bestellung per E-Mail oder einem anderen verfügbaren Medium zusenden.

    2.2 Falls der Lieferant nicht mit den Bedingungen der Bestellung und/oder den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen einverstanden ist, muss er dies Cablescom innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt nachweislich mitteilen, andernfalls gilt sein ausdrückliches und vollständiges Einverständnis mit diesen.

    2.3 Falls nach Annahme der Bestellung durch den Lieferanten Umstände eintreten, die die ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen könnten, muss der Lieferant diese Umstände schriftlich an Cablescom melden, ohne dass dadurch etwaige Verantwortlichkeiten des Lieferanten infolge der Bestellannahme beeinträchtigt werden.

    2.4 Die interne Bestellnummer muss auf allen Lieferscheinen, Rechnungen, Gutschriften und jeglicher Korrespondenz, die sich darauf bezieht, angegeben werden.
     

  3. QUALITÄT UND LIEFERFRISTEN

    3.1 Der Lieferant verpflichtet sich, dass die Lieferungen den in jedem Vertrag oder Bestellung festgelegten Anforderungen an Qualität, Kosten und Lieferfristen entsprechen.

    3.2 Alle mit der Bestellung verbundenen Materialien müssen am angegebenen Ort und Datum geliefert werden, begleitet von einem Lieferschein, der mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:

    • Name, Firmenname, Steuernummer und Adresse des Lieferanten.
    • Interne Bestellnummer, auf die sich das Material bezieht.
    • Lieferantencode und Artikel, die von Cablescom zugewiesen wurden.
    • Menge, Nettogewicht und Bruttogewicht, Einheitentyp und Bezeichnung des Materials.
    • Datum und Lieferscheinnummer.

    3.3 Die gelieferten Materialien müssen entsprechend der verwendeten Transportart und der Art des Produkts angemessen verpackt und eindeutig gekennzeichnet sein. Für Frachtgüter, die frei an unserem Werk geliefert werden, ist der Lieferant für alle während des Transports entstehenden Schäden verantwortlich.

    3.4 Eine Lieferung, die nicht den oben genannten Anforderungen entspricht, kann abgelehnt werden.

    3.5 Die bloße Lieferung der Ware in unseren Einrichtungen bedeutet nicht die Annahme derselben durch Cablescom. Unsere Bestätigung Ihres Lieferscheins gilt nur als Empfang der Ware, nicht jedoch hinsichtlich Preis, Menge und Qualität, die einer Prüfung und Annahme durch unsere Kontrolldienste unterliegen.

    3.6 Bei festgestellten Mängeln an den gelieferten Materialien kann Cablescom:

    • Das Material ablehnen und den Lieferanten auffordern, es innerhalb von maximal 10 Tagen zu ersetzen.
    • Das Material ohne Ersatz ablehnen.
    • Die Bestellung ganz oder teilweise ablehnen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.

    3.7 Cablescom behält sich das Recht vor, Audits in den Einrichtungen des Lieferanten durchzuführen, um die Einhaltung der festgelegten Anforderungen sicherzustellen. Das Audit kann das Management-, Prozess- und/oder Produktionsystem umfassen.

    3.8 Kein Audit oder Inspektion entbindet den Lieferanten von seiner Gewährleistungs-, versteckten Mängel-, Verschuldens-, Betrugs- oder Fahrlässigkeitsverantwortung.

    3.9 Cablescom bewertet die Leistung der Lieferanten regelmäßig, insbesondere seiner wichtigsten Lieferanten. Jeder Lieferant kann daher einer solchen Leistungsbewertung unterliegen, die anhand der folgenden Kriterien erfolgt:

    - Gemeinsame Kriterien:

    ISO 14000 (10%): 10 Punkte, wenn vorhanden, 0 Punkte, wenn nicht vorhanden.

    Qualitätsleistung (45%):
    Keine Ablehnung bis zu 5% abgelehnter Bestellungen: 45 Punkte
    Von 5% bis 15% abgelehnter Bestellungen: 30 Punkte
    Von 15% bis 25% abgelehnter Bestellungen: 20 Punkte
    Mehr als 25% abgelehnter Bestellungen: 0 Punkte

    Kumulative Lieferleistung (40%):
    0 bis 2 Tage Verzögerung: 40 Punkte
    3 bis 15 Tage Verzögerung: 25 Punkte
    16 bis 30 Tage Verzögerung: 10 Punkte
    Mehr als 30 Tage Verzögerung: 0 Punkte

    – Spezifische Kriterien:

    Werkzeuglieferanten: 5 zusätzliche Punkte, wenn ISO9001 vorhanden ist.

    Materiallieferanten: 5 zusätzliche Punkte, wenn ISO/TS 22163 vorhanden ist.

    Andere Lieferanten: Werden mit 95 Punkten bewertet und auf 100 Punkte umgerechnet.

    – Im bewerteten Jahr auditierte Lieferanten:

    Audit-Ergebnis ist B: Die Leistung wird um 5% reduziert.
    Audit-Ergebnis ist C: Die Leistung wird um 10% reduziert.

    Das endgültige Ergebnis für jeden Lieferanten wird gemäß der folgenden Tabelle numerisch bewertet:

     

Ergebnis

Note

Kommentar

3 Mal Lieferant C

D

Blockiert

≤ 50%

C

Aktionsplan erforderlich

51 – 75%

B

Mit Einschränkungen genehmigt

> 75%

A

Genehmigt

 

  1. PREISE

    4.1 Alle im Auftrag angegebenen Preise sind fest und geschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies im Voraus für Materialien, deren Natur dies erfordert. Insbesondere kann der Kauf von Metallen eine Anpassung zwischen dem im Auftrag angegebenen vorläufigen Preis und dem endgültigen Preis gemäß dem offiziellen Marktpreis für den vereinbarten Tag zwischen den Parteien erfahren.

    4.2 In jedem Fall werden die Preise inklusive, sofern nicht anders vereinbart zwischen den Parteien:

    • In allen drei oben genannten Fällen trägt der Lieferant die Kosten für die Rücksendung und alle Kosten, die aus der Auswahl/Wiederbeschaffung von Material entstehen könnten.
    • Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Belastungen jeglicher Art und Natur, mit der einzigen Ausnahme der Mehrwertsteuer.
    • Verpackungen, Beladungen, Entladungen, Transporte, Versicherungen, Lieferkosten und alle sonstigen Kosten gleicher oder ähnlicher Art.
       
  2. RECHNUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    5.1 Alle Rechnungen und Gutschriften für die Bestellung müssen innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Erstellung an Cablescom gesendet werden, andernfalls wird ihre Fälligkeit um dreißig Tage verschoben, und sollten folgende Angaben enthalten:

    • Name, Firmenname, Adresse und Steuernummer des Lieferanten.
    • Interne Bestellnummer.
    • Datum und Lieferscheinnummer.
    • Menge, Bezeichnung des Materials, Einzelpreis und Gesamtbetrag.

    5.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, wird von Cablescom keine Rechnung bearbeitet, bis der Lieferant seine Lieferverpflichtungen erfüllt hat.

    5.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, erfolgen die Zahlungen per Banküberweisung/Wechsel zum vereinbarten und im Auftrag festgelegten Fälligkeitsdatum der Rechnung, mit Fälligkeit zum zehnten Tag eines jeden Monats; gegebenenfalls können die für August geplanten Zahlungen auf September verschoben werden, falls die Aktivität aufgrund der Sommerferien unterbrochen wird.

    5.4 Cablescom wird die gesetzlich festgelegten Zahlungsfristen einhalten.
     

  3. VERZÖGERUNGEN

    6.1 Im Falle von Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, kann Cablescom dem Lieferanten die zwischen den Parteien vereinbarten Strafen auferlegen und im Falle des Nichtvorhandenseins solcher eine Strafe von 0,3% des Gesamtpreises der Bestellung pro vollständigem Tag der Verzögerung bis zu maximal 10% dieses Gesamtpreises. Diese Strafe wird automatisch fällig, sobald der erste Tag der Verzögerung eingetreten ist, und kann von Cablescom entweder durch Abzug von den zu zahlenden Beträgen an den Lieferanten oder durch direkte Forderung an diesen angewendet werden. In beiden Fällen wird Cablescom dem Lieferanten den Gesamtbetrag der anzuwendenden Strafe mitteilen. All dies erfolgt unbeschadet der Möglichkeit der Auflösung der Bestellung durch Cablescom und unabhängig von einer möglichen Schadensersatzforderung gemäß Abschnitt acht der Verantwortlichkeiten.

    6.2 Sollte sich oder könnte sich eine Verzögerung oder absolute Unfähigkeit zur Erfüllung des Gegenstands der Bestellung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt abzeichnen, muss der Lieferant Cablescom dies innerhalb von höchstens vierundzwanzig Stunden nach Kenntnisnahme dieses Ereignisses mitteilen und in einem solchen Fall, Cablescom die Vorgehensweise zur bestmöglichen Erfüllung ihrer Interessen im Zusammenhang mit der Bestellung angeben.
     

  4. GARANTIEN

    7.1 Der Lieferant garantiert Cablescom, dass die gelieferten Materialien alle im Auftrag angegebenen Bedingungen und Spezifikationen erfüllen und frei von Mängeln sind, unter Berücksichtigung, ohne dass dies eine abschließende Liste darstellt, ihres Designs, ihrer Sicherheit, ihrer Merkmale und der geltenden Gesetze und Vorschriften.

    7.2 Der Lieferant stellt Cablescom von jeglichen Ansprüchen Dritter, einschließlich solcher in Bezug auf das geistige Eigentum der gelieferten Güter, frei und verpflichtet sich, Cablescom gegenüber jeglichen schädlichen Ansprüchen, Streitigkeiten oder Kontroversen aus diesem oder einem ähnlichen Grund auf eigene Kosten, Gebühren und Auslagen zu verteidigen.

    7.3 Cablescom kann Mängel der Ware, die Gegenstand dieser Bestellung sind, sowohl bei der Lieferung als auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zwei Jahren nachweisen, auch wenn die Rechnungen bereits bezahlt wurden.
     

  5. HAFTUNG

    HAFTUNG

    8.1 Der Lieferant haftet für alle Schäden und Verluste jeglicher Art, die direkt oder indirekt durch die im Rahmen des Auftrags ausgeübte Tätigkeit an Personen oder Sachen verursacht werden können, einschließlich aller Schäden oder Verluste, die durch gelieferte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen vor, während oder nach ihrer Ausführung entstehen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Lieferant ausdrücklich, die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, die die Risiken ausreichend absichern, die gemäß den Marktbedingungen versicherbar sind.

    8.2 Die Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Lieferanten berechtigt Cablescom, die Erfüllung zu verlangen oder die Auflösung des Auftrags zu beantragen, unbeschadet der möglichen Anwendung der vereinbarten Strafen und der Entschädigung für entstandene Schäden und Verluste.

    8.3 Sollte für die Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung der Zugang von Personal des Lieferanten zu den Einrichtungen von Cablescom erforderlich sein, muss der Lieferant vor Beginn der Arbeiten und jedes Mal, wenn eine Änderung vorliegt, mit der Einkaufsabteilung Kontakt aufnehmen und die erforderlichen Unterlagen gemäß den geltenden Gesetzen senden.

  6. AUFLÖSUNG

    9.1 Jede Partei kann den Auftrag im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Verpflichtungen durch die andere Partei auflösen, unbeschadet der Anwendung der festgelegten Strafen und der Entschädigung für entstandene Schäden und Verluste.

    9.2 Cablescom kann den Auftrag ganz oder teilweise jederzeit ohne Strafe auflösen, sofern sie dem Lieferanten diese Umstände schriftlich mit einer Mindestfrist von fünf Arbeitstagen mitteilt. Nach Erhalt dieser Mitteilung wird der Lieferant die Arbeiten abschließen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung durchgeführt werden könnten, oder die Arbeiten gemäß den Anweisungen von Cablescom unverzüglich einstellen und die durchgeführten Arbeiten an Cablescom übergeben. Cablescom wird die bis zum Zeitpunkt der Einstellung der Arbeiten fälligen Beträge sowie die von dem Lieferanten gelagerten Materialien bezahlen, wobei die Kosten vom Lieferanten getragen werden.

  7. VORSCHRIFTEN UND EINHALTUNG

    10.1 Der Lieferant verpflichtet sich, alle für ihn verbindlichen Vorschriften zur Qualität, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit sowie zum Datenschutz einzuhalten und für Schäden zu haften, die durch ihn oder seine Mitarbeiter aufgrund von Verstößen gegen die geltende Gesetzgebung im Rahmen der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung sowie für Schäden an den gelieferten Artikeln während und nach der Gewährleistungsfrist entstehen.

    10.2 Der Lieferant verpflichtet sich, den externen Verhaltenskodex von Cablescom sowie deren Politik für nachhaltige Einkäufe einzuhalten.

  8. SOZIALKLAUSELN

    11.1 Der Lieferant muss die international anerkannten Menschenrechte achten, die mindestens die in der Internationalen Menschenrechtscharta aufgeführten Rechte und die Grundsätze zu den grundlegenden Rechten umfassen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind.

    11.2 Darüber hinaus muss der Lieferant alle Vorschriften zum ethischen Verhalten und zum Respekt der Menschenrechte einhalten, die in den internen Vorschriften und Praktiken von Cablescom festgelegt sind; insbesondere muss er die Verhaltensrichtlinien akzeptieren und einhalten, die Cablescom von ihren Lieferanten erwartet und die im "externen und internen Verhaltenskodex" sowie in den nachfolgenden Aktualisierungen enthalten sind, die auf der Website von Cablescom zugänglich sind, sowie im Ethikkodex von Cablescom, der ebenfalls auf der Unternehmenswebsite zugänglich ist.

    Ebenso wird über das interne Informationssystem von Cables de Comunicaciones informiert.

    CABLESCOM verfügt über ein internes Informationssystem, über das jeder, einschließlich der Lieferanten des Unternehmens, Folgendes tun kann:

    • Melden Sie CABLESCOM jegliche gesetzeswidrige Handlung, von der Sie Kenntnis haben (sei es von gesetzlichen Vorschriften oder Regelungen, sei es von unternehmensinternen Vorschriften), die von einem Mitglied von CABLESCOM oder von Dritten begangen wurde, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten mit diesem in Kontakt stehen.
    • Leiten Sie alle Anfragen bezüglich des Umfangs, der Einhaltung und der Auslegung der für CABLESCOM geltenden Vorschriften an CABLESCOM weiter.

    Das interne Informationssystem sowie die Richtlinien für das interne Informationssystem sind über die Website von Cablescom verfügbar (https://www.cablescom.com/sistema-interno-informacion/)
     

  9. UMWELTSCHUTZ

    12.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die Umweltschutzvorschriften einzuhalten und die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung seiner Auswirkungen auf die Umwelt umzusetzen, insbesondere durch die Verringerung seines Energieverbrauchs und des Verbrauchs an Primärressourcen; die Reduzierung von Abwasser-, Luft- und Bodenemissionen, die Beseitigung von Unfällen, die Reduzierung der Abfälle, die durch seine Tätigkeit entstehen, und die Rückverfolgbarkeit ihrer Beseitigung sowie die Kontrolle der Auswirkungen und Emissionen gefährlicher Stoffe auf die Umwelt und die Gesundheit.

    Der Lieferant verpflichtet sich auch, keine Unteraufträge mit Unternehmen abzuschließen, die diese Verpflichtungen nicht einhalten.

    12.2 Darüber hinaus muss er die Bestimmungen zum Umweltschutz einhalten, die in den internen Richtlinien und Praktiken von Cablescom festgelegt sind. Insbesondere diejenigen, die in der "Politik für integriertes Qualitäts- und Umweltmanagement" und deren aufeinanderfolgenden Aktualisierungen festgehalten sind, die über die Cablescom-Website zugänglich sind:
    (https://cablescom.com/sites/default/files/2024-03/Pol%C3%ADtica-de-Gesti%C3%B3n-Integrada_Nov2022-ES.pdf)

  10. GERICHTSSTAND

    13.1 Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich dem spanischen Recht und der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Zaragoza.

  11. SONSTIGES

    14.1 In keinem Fall haftet Cablescom für Schäden, die sich aus der Erfüllung dieses Auftrags durch den Lieferanten ergeben können.